Rechtsanwalt Konrad Dienst in Landshut

Kanzlei

Konrad Dienst Rechtsanwalt - Kanzlei Schild

Arbeitsgebiete

Grundsätzlich befassen wir uns mit sämtlichen Rechtsgebieten im Bereich des Zivil- und Strafrechts - besondere Akzente werden jedoch in den Bereichen Leasingrecht, Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Medienrecht und Internetrecht gesetzt. Dabei können wir Sie vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, am Bundespatentgericht und selbstverständlich auch außergerichtlich vertreten.

Selbstverständlich können Sie uns auch mit Tätigkeiten in nahezu jedem anderen Rechtsgebiet beauftragen; sollte sich im Zuge der Bearbeitung des Mandates herausstellen, dass ein auf ein besonderes Fachgebiet spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt oder beigezogen werden muss, sind wir Ihnen gerne behilflich, einen entsprechenden Kontakt herzustellen.

Papierlose Aktenführung und Kommunikation

Unserer weitestgehend papierlos geführte Kanzlei setzt auf elektronische Aktenführung und den effektiven Einsatz zeitgemäßer Kommunikationsmedien.

Es versteht sich von selbst, dass für Sie die Möglichkeit besteht, auf elektronischem Wege mit uns Kontakt aufzunehmen beziehungsweise uns auf diesem Weg Informationen zu Ihrem Mandat zu übermitteln. Soweit Ihrerseits Einverständis besteht, können wir Ihnen mandatsbezogene Informationen ebenfalls auf elektronischem Wege zukommen zu lassen. Hierdurch ist eine reibungslose und beschleunigte Kommunikation unter Vermeidung der Postlaufzeiten gewährleistet; darüber hinaus wird durch Reduzierung der anfallenden Papiermengen die Umwelt in hohem Maße geschont.

Trotz des umfassenden IT-Einsatzes steht in unserer Kanzlei der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten im Vordergrund unserer Tätigkeit als Dienstleister. Wir lege allergrößten Wert darauf, dass Ihnen angemessen und ausreichend Zeit zur Verfügung steht, uns Ihren konkreten Rechtsfall persönlich eingehend darzustellen, damit eine allumfassende Beratung gewährleistet werden kann.

Termine

Termine werden jeweils so vergeben, dass für Sie die Gelegenheit besteht, ohne Zeitdruck alle Aspekte und Facetten Ihres Falles detailliert zu besprechen, damit wir die bestmögliche Strategie zur Problemlösung entwickeln können.

Terminsvereinbarungen können ohne starre Einhaltung bestimmter Bürozeiten flexibel für nahezu jede beliebige Zeit von Montag bis Freitag in einem Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr getroffen werden. Insbesondere für gewerbliche Mandanten besteht natürlich auch die Möglichkeit der Besprechung direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen.