Rechtsanwalt Konrad Dienst in Landshut

Arbeitsgebiet Wettbewerbsrecht


Grundzüge des Wettbewerbsrechts

Rechtliche Einordnung

Das Wettbewerbsrecht stellt einen Oberbegriff dar, der das Recht des unlauteren Wettbewerbs, auch Lauterkeitsrecht genannt, und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht) umfasst.
Das Lauterkeitsrecht findet seine Grundlage im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das allerdings von zahlreichen weiteren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt wird, bspw. dem Markengesetz, der Preisangabenverordnung oder dem Heilmittelwerbegesetz. Es beschreibt die "Spielregeln" fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Das Kartellrecht wurde im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen normiert, das auch Regelungen zum Vergaberecht (Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand) enthält.


Unser Leistungsspektrum

Grundsätzlich beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts.
Insbesondere können Sie uns gerne mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen beauftragen.