Rechtsanwalt Konrad Dienst in Landshut

Arbeitsgebiet Markenrecht


Grundzüge des Markenrechts

Rechtliche Einordnung

Das Markenrecht stellt ein Teilrechtsgebiet des Kennzeichenrechtes dar, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz. Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Dementsprechend gibt es soweohl nationale Marken, EU-Marken als auch IR-Marken. Unterschieden wird dabei wird zwischen Wortmarken und Bildmarken.


Unser Leistungsspektrum

Grundsätzlich beraten und vertreten wir sowohl die Inhaber verletzter Kennzeichen- und Namensrechte (eingetragene Marken, Marken kraft Verkehrsgeltung, Unternehmenskennzeichen und Werktitel) als auch (angebliche) Verletzer fremder Kennzeichen- und Namensrechte.

Eine beispielhafte Aufzählung der Tätigkeiten, die wir für Sie erbringen können, finden Sie nachstehend aufgelistet.

Tätigkeiten für Kennzeicheninhaber

  • außergerichtliche Abmahnung von Kennzeichenverletzern sowie gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Kennzeichenverletzer

  • Gestaltung von Lizenzverträgen zur Nutzung fremder Kennzeichenrechte

  • Geltendmachung von Löschungsansprüchen gegenüber fremden Kennzeichenrechten z. B. wegen Nichtbenutzung (Verfall) oder Bestehens prioritätsälterer eigener Kennzeichenrechte (entweder im Amtsverfahren oder vor den ordentlichen Gerichten)

  • Erhebung von Widersprüchen gegen die Anmeldung prioritätsjüngerer Kennzeichenrechte

  • Beratung zur beabsichtigten Anmeldung von DE-, EU- und IR-Marken

    Wegen der Entwicklung neuer Marken und Produktbezeichnungen (einschließlich der gründlichen Recherche - nicht nur in den amtlichen Markenregistern - nach prioritätsälteren Kennzeichenrechten) kann ich den Kontakt zu einem der namhaftesten deutschen Branding-Spezialisten vermitteln.

Tätigkeiten für (angebliche) Kennzeichenverletzer

  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Schadensersatzforderungen von Kennzeicheninhabern (auch im Zusammenhang mit Verkäufen bei Internet-Auktionshäusern)

  • Abschluss von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen mit Inhabern prioritätsälterer fremder Kennzeichenrechte


Ausgewählte Entscheidungen zum Markenrecht